Ein sozialethisches und moraltheologisches Problem
Von Clemens Breuer
Die Frage nach der moralischen Rechtfertigung der Tyrannentötung ist so alt wie die Menschheit selbst, doch hat sie seit dem Terroranschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 eine neue Aktualität erhalten, zumal der gegenwärtige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, George W. Bush, die Aussage machte, dass er den mutmaßlichen Drahtzieher des Anschlags, Osama Bin Ladin, tot oder lebendig haben wolle.
Wenngleich die hier zu behandelnde Thematik in der Literatur fast ausschließlich unter der Bezeichnung "Tyrannenmord" abgehandelt wird, soll nachfolgend die Bezeichnung "Tyrannentötung" verwendet werden. Eine Verharmlosung der Thematik in Richtung einer moralischen Unbedenklichkeitserklärung soll damit in keiner Weise Vorschub geleistet werden. Vielmehr soll damit ausgedrückt werden, dass die moralische Problematik primär nicht im "Morden" liegt. Ein "Mord" kann niemals ein moralisch legitimes Mittel sein. Der "Mord" bezeichnet definitionsgemäß die "Tötung eines oder mehrerer Menschen aus niedrigen Beweggründen" (ein bestialischer, feiger, grausamer, heimtückischer, politischer Mord), 1 wobei die niedrigen Beweggründe dann vorliegen, wenn diese nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf der tiefsten Stufe, wie z. B. krasse Eigensucht stehen. 2 Zum einen läge ein "Mord" immer dann vor, wenn "die Ermordung eines Herrschers durch einen privaten einzelnen auf eigene Verantwortung oder auf Veranlassung einer parteipolitischen Minderheit hin" 3 erfolgen würde. Zum anderen läge ein "Mord" immer dann vor, wenn es sich um die Tötung eines nicht durch Gewaltmißbrauch zum Usurpator gewordenen legitimen Herrschers handelt, sowie um einen Usurpator, dessen Gewalt Rechtsgewalt geworden ist und nicht mißbraucht wird. 4
Die moralische Problematik des "Umbringens" eines Tyrannen liegt in erster Linie in der "Tötung" eines Menschen (Totschlag) im umfassenden Sinne, für die "das Gericht im Unterschied zum Mord keine niedrigen Beweggründe geltend macht" und eine im Vergleich zum Mord mildere Strafe vorsieht. 5 Eine Deckungsgleichheit in moralischer Hinsicht von "Morden" und "Töten" bei der hier zu behandelten Thematik bestände nur, wenn das "Umbringen" eines Tyrannen in jedem Fall immer eine moralisch verwerfliche Tat darstellen würde. Die Geschichte lehrt uns jedoch, dass das "Umbringen" eines Tyrannen differenzierter zu betrachten ist, da es keineswegs zwangsläufig den klassischen Kriterien eines Mordes entspricht.
In einem Interview antwortete der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, auf die Frage, ob es erlaubt sei, den Terrorchef Osama Bin Laden zu töten: "Das ist die Frage, die sich auch die Helden des 20. Juli 1944 stellten: Darf man Hitler umbringen? Was wäre uns bloß erspart geblieben, wenn dieses Attentat erfolgreich gewesen wäre! Es geht um die Frage: Muß ich die Menschheit vor so einem Unmenschen bewahren, der nur Tod, Haß und Verderben bringt? Aus meiner Sicht wäre es das Beste, Osama Bin Ladens habhaft zu werden und ihn anzuklagen. Aber wenn das nicht möglich ist, bleibt der Tyrannenmord die letzte Möglichkeit. Und dass das möglich ist, zeigt die Geschichte." 6
Wenn wir die Geschichte bis in die Gegenwart hinein bezüglich Verschwörungen im allgemeinen und Tyrannentötung im speziellen betrachten, so ergibt sich ein schillerndes Bild, das von Tyrannenstürzen zur Rettung der Freiheit bis zu Staatsstreichen zur Errichtung willkürlicher Herrschaft reicht. Gleichwohl hat die Geschichte ein ehrenvolles Gedächtnis all jenen bewahrt, deren Taten auf die Tötung eines Tyrannen zielte und die ihre Niederlage, wie die ihrer Idee der Freiheit mit dem eigenen Tod bezahlt haben. "Vermochte auch die Ermordung Caesars das imperiale Rom nicht zu verhindern, den Verschwörern ist die Reinheit ihrer republikanischen Gesinnung nie abgesprochen worden. Mochte der aufgeklärte Adel im feudalistischen Rußland auch nur das Fanal einer freieren Gesellschaft setzen, ihre Vision ist in der nachfolgenden Geschichte des Landes nicht dem Vergessen anheimgefallen, vielmehr in gewandelter Form politische Realität geworden wenn auch erneut bis zum Mißbrauch der Macht. Und mochten die Verschwörer des 20. Juli 1944 auch in ihrem Widerstand nicht bis zur Beseitigung des Diktators gelangen, ihr Kampf und Sterben wiesen doch voraus auf ein anderes, demokratisches Deutschland." 7
Anhand der Aufzählung positiver Wirkungen der Tyrannentötung wird deutlich, dass die moralische Beurteilung damit noch keineswegs geklärt ist, da jeder einzelne Fall sehr facettenreich erscheint und sich einer leichtfertigen Entscheidung in der einen oder anderen Richtung entzieht. Eine endgültige Entscheidung ist beispielsweise in den jüdischen als auch christlichen Überlieferungen nicht zu finden, zumal ihnen ein normativer Allgemeinbegriff zum Widerstandsrecht fremd ist. 8
Es scheint auffällig zu sein, dass die Tyrannentötung im Laufe der Jahrhunderte zwar häufig geschichtlich thematisiert, jedoch eine umfassende systematische Abhandlung bislang nicht geleistet worden ist. Besonders die letzten Jahrzehnte zeugen von einer auffälligen literarischen "Enthaltsamkeit" bezüglich dieses Themas. In Lexika wird die Tyrannentötung (der Tyrannenmord) überwiegend nicht als eigenständiger Artikel aufgeführt, sondern er erscheint vorwiegend im Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht. Dies ist insofern folgerichtig, wenn wir bedenken, dass die klassische Lehre vom Widerstandsrecht in der Antike am Problem der Tyrannentötung entwickelt worden ist. 9 Gleichzeitig wird damit nicht selten die Thematik der Tyrannentötung nur am Rande gestreift und eine moralische Beurteilung vernachlässigt oder sie wird gänzlich unterlassen.
Nachfolgend sollen zunächst einige biblische Aussagen vorgestellt werden, woran sich ein grober Überblick über die Beurteilung der Tyrannentötung in der Geschichte anschließen. Im Weiteren wird der Attentatversuch vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler skizziert und die Frage nach der moraltheologischen Rechtfertigung erörtert.
I. Der biblische Befund
In der Hl. Schrift finden wir keine systematischen Abhandlungen zum Widerstandsrecht im allgemeinen, noch zur Tyrannentötung im besonderen. Wir können lediglich zahlreiche "Verhaltensregeln" von Juden und Christen gegenüber der staatlichen Obrigkeit ausfindig machen, wobei die theokratische Sichtweise der Staatsgewalt hervorsticht. Während dem Volk Israel zunächst die Institution eines eigenen Königtums fremd war, da allein Gott der König ist, wurde das Königtum schließlich in einer sichtbaren Gestalt aufgrund des Abfalls des Volkes von Gott eingeführt: "Samuel missfiel es, dass sie sagten: Gib uns einen König, der uns regieren soll. Samuel betete deshalb zum Herrn, und der Herr sagte zu Samuel: Hör auf die Stimme des Volkes in allem, was sie zu dir sagen. Denn nicht dich haben sie verworfen, sondern mich haben sie verworfen: Ich soll nicht mehr ihr König sein." 10
Der daraufhin eingesetzte König galt als Stellvertreter Gottes auf Erden, weswegen ihm Gehorsam zu schulden war. Wer sich dem König widersetzte, widersetzte sich dem himmlischen König. 11 Gleichwohl ist dem König der Gehorsam zu verweigern, wenn dieser das Volk zum Abfall von Gott zwingt. Der Aufstand des Mattatias gibt hierfür ein Beispiel: "Da kamen die Beamten, die vom König den Auftrag hatten, die Einwohner zum Abfall von Gott zu zwingen, in die Stadt Modein, um die Opfer durchzuführen. ... Mattatias aber antwortete mit lauter Stimme: Auch wenn alle Völker im Reich des Königs ihm gehorchen und jedes von der Religion seiner Väter abfällt und sich für seine Anordnungen entscheidet ich, meine Söhne und meine Verwandten bleiben beim Bund unserer Väter. Der Himmel bewahre uns davor, das Gesetz und seine Vorschriften zu verlassen. Wir gehorchen den Befehlen des Königs nicht, und wir weichen weder nach rechts noch nach links von unserer Religion ab." 12
Wenngleich wir aus der Richterzeit den Bericht von der Befreiung Israels durch Ehud haben, der den Moabiter-König Eglon mit einem Dolch umbringt, 13 so wird dieser Vorgang kaum als Tötung eines Tyrannen im üblichen Sinne bewertet werden können, sondern eher als kriegerische Tat. Häufig finden wir im Alten Testament gottgewollt verstandene Aufstände gegen die Unterdrücker des jüdischen Volkes, da diese ihren Glauben gefährden. In extremer Art und Weise haben die Zeloten den politischen Aufstand als notwendige Form der Herbeiführung des messianischen Reiches verstanden. Durch folgende Merkmale zeichneten sich die Zeloten aus: 14
- eine theozentrisch begründete Ablehnung des Herrscher- und Kaiser-Kultes;
- die Verweigerung der Steuerzahlung als Abfall von Gott;
- revolutionäre Herbeiführung der Gottesherrschaft durch eine "Heiligen Krieg";
- Agitation für einen Aufstand gegen Rom;
- Aufhebung von Zinsknechtschaft, Großgrundbesitz und Sklaverei;
- ein Messianismus, der einen kriegerischen endzeitlichen König aus dem Geschlecht Davids erwartete.
Für das Alte Testament bleibt abschließend festzuhalten, dass wir nur in einer sehr eingeschränkten Art und Weise die Tyrannentötung als "ultima ratio" ausfindig machen können. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass zahlreiche gewaltsame Beseitigungen von Staatsoberhäuptern als kriegerische Taten gedeutet werden müssen. 15
Im Neuen Testament wird erkennbar, dass Jesus kein politischer Revolutionär ist, da er durch seinen Opfertod am Kreuz dem politischen Messianismus der Zeloten eine eindeutige Absage erteilt. 16 In der Bergpredigt haben wir das Ideal des freiwilligen Gewaltverzichts vor uns, doch dürfen die Ausführungen Jesu nicht als normsetzende Regelungen verstanden werden, sondern als prophetische Predigten. 17 Die grundsätzliche Haltung Jesu gegenüber der staatlichen Obrigkeit ist sowohl staatsbejahend als auch staatskritisch und er kennt durchaus einen sittlich legitimen Widerstand gegen eine ungerechte staatliche Gewalt. In Anlehnung an die Worte Jesu "So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!", wird erkennbar, dass jedem Herrscher dasjenige zu verweigern ist, was Gottes ist, ohne dass die "säkularen" legitimen Forderungen der staatlichen Obrigkeit abzulehnen wären. Paulus schärft den Christen ein, dass alle Gewalt von Gott stammt und somit Ungehorsam und Auflehnung gegen die Träger der öffentlichen Gewalt als Ungehorsam und Auflehnung gegen Gott zu verstehen sind (Röm 13, 1-7).
Für das Neue Testament kann abschließend festgehalten werden, dass sich keine Stelle finden lässt, die zugunsten der Tyrannentötung ausgelegt werden könnte. Wenngleich die Bergpredigt sicherlich fehlinterpretiert würde, wenn man sich auf sie beriefe, um einem Pazifismus anzuhangen, so steht doch eindeutig fest, dass es für die Tyrannentötung keine Anhaltspunkte gibt, die diesen für einen Christen als moralisch erlaubte Tat erscheinen lassen könnten. Das Verbot des Tötens erhält im Neuen Testament gegenüber dem Alten Testament vielmehr eine neue vertiefte Bedeutung, da es zur christlichen Lehre gehört, dass Gott auch das Böse zulässt und dass er den Sünder zum Heil zurückführen will. 18
II. Die Beurteilung der Tyrannentötung im Laufe der Jahrhunderte
Im ursprünglichen Sinne nannten die Griechen einen Tyrannen jenen Alleinherrscher des 7. und 6. Jh. v. Chr., der mit Hilfe der Bauern und Handwerker dem Adel in der Polis die Macht entrissen hat. Erst im 4. Jh. v. Chr. wuchs dem Begriff des Tyrannen eine eindeutig negative Bedeutung zu, da nun der Usurpator gemeint war. 19
In der außerchristlichen Antike ist die Tyrannentötung häufig verübt und moralisch für rechtmäßig erklärt worden. Beispielsweise wurde auf dem Staatsmarkt von Athen 477/6 v. Chr. eine von den Bildhauern Kritios und Nesiotes geschaffene Bronzegruppe aufgestellt, die an die Tötung des Tyrannen Hipparch durch das Freundespaar Harmodios und Aristogeiton erinnern sollte. Das Denkmal galt als Wahrzeichen der athenischen Demokratie. Es veranschaulicht mit Hilfe künstlerisch stilisierter körpersprachlicher Ausdrucksmittel ein auf dem Gleichheitsprinzip beruhendes gemeinschaftliches Handelns unter Wahrung der Autonomie des Einzelnen. Erst im 19. Jahrhundert wurde die Bronzegruppe wiederentdeckt und im 20. Jahrhundert von den Nationalsozialisten und Kommunisten in der Sowjetunion rezipiert und ihren Interessen unterworfen. 20
In der griechischen Antike ließ man zeitweise die Bürger einen Eid auf die Demokratie schwören, der folgenden Wortlaut trägt: "Den Tod will ich durch Wort und Tat und Stimmstein und mit eigener Hand, wenn ich dazu in der Lage bin, dem bereiten, der die Demokratie in Athen stürzt und dem, der ferner noch ein Amt bekleidet, während die Demokratie gestürzt ist und den, der sich zum Tyrannen aufschwingt oder dem Tyrannen zur Macht mitverhilft. Und wenn ein anderer die Tötung ausführt, werde ich ihn Göttern und Dämonen gegenüber für gerechtfertigt halten als einen, der den Staatsfeind der Athener getötet hat und die ganze Habe des Getöteten will ich verkaufen und die Hälfte des Erlöses dem, der ihn getötet hat, auszahlen und ihm nichts vorenthalten." 21 Bei Aristoteles ist die moralische Unbedenklichkeit der Tyrannentötung eindeutig ausgesprochen 22 und bei Cicero gleicht der Tyrann abgestorbenen Gliedern, die früher oder später dem ganzen Volkskörper zum Verhängnis werden, weswegen die Beseitigung der Ursache für das Volk lebensnotwendig erscheint. 23
Bei Tertullian wird nicht nur die Tyrannentötung strikt ausgeschlossen, sondern auch jegliche Gewaltanwendung gegenüber der staatlichen Obrigkeit. 24 Vergleichbare Aussagen finden sich bei Cyprian, da er davon ausgeht, dass Gott selbst nach dem Rechten sehen wird. 25 Bei Origenes finden wir eine Auslegung von Röm 13, 1-2, die in der bisherigen christlichen Tradition steht: "Jedermann sei untertan der obrigkeitlichen Gewalt; denn es gibt keine Gewalt außer von Gott, und die, welche besteht, ist von Gott angeordnet. Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der widersetzt sich der Anordnung Gottes." 26
In seiner Schrift "Gegen Kelsos" spricht Origenes jedoch auch von der Erlaubtheit der Tyrannentötung: "Würden nicht diejenigen sittlich gut handeln, die ‚heimliche Verbindungen schließen würden’, um einen Tyrannen, der die Herrschaft im Staate widerrechtlich an sich gerissen hat, zu beseitigen? Ebenso ‚schließen’ nun auch die Christen, da der Teufel, wie er bei ihnen heißt, und die Lüge die Herrschaft hat, ‚Verbindungen’, die vom Teufel verboten sind, gegen den Teufel und zum Heil und Schutz anderer, die sie vielleicht zum Abfall von dem gleichen skythischen und tyrannischen Gesetze bewegen können." 27 Damit hält Origenes die Tyrannentötung gegebenenfalls für eine erlaubte Handlung.
Als Resümee kann festgehalten werden, dass die frühe christliche Apologetik sich mit einer gewissen Zurückhaltung die positive Bewertung der Tyrannentötung in der Antike zunutze macht, ohne für sich selbst eine solche "ultima ratio" in Erwägung zu ziehen, oder anders ausgedrückt: "Man scheut vor der letzten Konsequenz zurück, hält aber an der aus der Antike überkommenen Legitimität des Tyrannenmordes fest." 28
Im 12. Jahrhundert ist es der englische Philosoph Johannes von Salisbury, der den Begriff der Tyrannentötung im Spannungsfeld von Königtum und Kirche verwendet. Der weltliche Herrscher ist Diener der Priester und hat den kanonisierten göttlichen Gesetzen zu gehorchen. Befolgt er die göttlichen Gesetze nicht, so liegt eine Form der Tyrannis vor. Gleichwohl können wir widersprüchliche Aussagen von Johannes in Bezug auf die Tyrannentötung finden. Während er einerseits das öffentliche Töten eines Tyrannen als statthaft und rühmlich bezeichnet (aequum et iustum), haben wir ebenfalls schriftliche Belege, in denen er dafür plädiert, dass es das beste und wirksamste Mittel sei, einen ungerechten Herrscher zu entledigen, unbefleckte Hände zum Gebet zu Gott zu erheben. 29
Thomas von Aquin knüpft an die bereits in der Antike vorzufindende Unterscheidung eines legitimen Herrschers (Tyrann durch Ausübung) und eines Usurpators (Tyrann ohne Titel) an. Während gegen den legitimen Herrscher nur mit gesetzlichen Mitteln angegangen werden darf, ist es erlaubt, den Usurpator mit allen Mitteln zu bekämpfen und gegebenenfalls zu töten. Indem Thomas den Tyrannen dadurch charakterisiert, dass dieser von der Sorge um das Gemeinwohl abweicht und nur seinen persönlichen Vorteil sucht, mahnt er, einen Tyrannen, der nicht allzu streng ist, besser eine Zeit lang zu erdulden, als sich durch Unternehmungen gegen ihn in zahlreiche Gefahren zu verstricken: Bisweilen kommt es auch vor, dass sobald das Volk mit jemandes Hilfe den Tyrannen vertrieben hat jener nach Erlangung der Macht sich selbst die Gewaltherrschaft anmaßt. Aus Furcht, von einem das zu erleiden, was er selbst einem anderen angetan hat, unterdrückt er die Untergebenen mit noch schlimmerer Knechtschaft. So pflegt es nämlich bei einer Tyrannis einzutreten, dass die folgende schlimmer wird als die vorherige. Während der Tyrann von den vorangegangenen Bedrückungen nicht ablässt, denkt er sich selbst aus der Bosheit seines Herzens noch neue hinzu. 30
Thomas weist jedoch nicht nur aufgrund der großen Wahrscheinlichkeit des Eintretens negativer Folgen die Tyrannentötung für sittlich nicht gerechtfertigt zurück, sondern er missbilligt diese auch im Grundsätzlichen: Wenn auch viele meinten, es gehöre bei einer unerträglichen Maßlosigkeit von Tyrannis zur Tugend tapferer Männer, den Tyrannen zu ermorden und sich selber für die Befreiung des Volkes einer Todesgefahr auszusetzen, so erklärt er die Meinung als nicht übereinstimmend mit der apostolischen Lehre. 31
Einen sittlich legitimen Ausweg sieht Thomas darin, dass das Volk die Gefolgschaft gegenüber dem Tyrannen aufkündigt: Wenn "es erstens zum Rechte eines Volkes gehört, sich selbst einen König zu bestimmen, so kann mit vollem Rechte der eingesetzte König von eben demselben Volke von seinem Platze entfernt oder seine Macht eingeschränkt werden, wenn er die königliche Gewalt in tyrannischer Weise missbraucht." 32
Eine weitere Möglichkeit schildert Thomas durch das Absetzungsrecht eines "Oberherrn", bei dem beispielsweise ein Kaiser einem (untergebenen) König, der ein tyrannisches Verhalten an den Tag legt, seine Macht entzieht. 33 Ein Beispiel hierfür ist die Entziehung der Macht des Königs Archelaus, dem tyrannischen Sohn des Herodes, durch Kaiser Augustus. Gleichwohl gibt es auch einen Beleg dafür, dass Thomas ein privates Vorgehen gegen einen Tyrannen duldet, da er in seinem Sentenzenkommentar Cicero zitiert, der die Befreiung von einem Tyrannen billigt. 34
Das Konzil von Konstanz hat die Tyrannentötung durch das Dekret "Quilibet tyrannus" im Jahr 1415 verurteilt:
"Der Satz 'Jeder beliebige Tyrann kann und muss erlaubtermaßen und verdienstvollerweise von einem jeden seiner Vasallen
oder Untertanen getötet werden, auch durch heimliche Hinterhalte und feingesponnene Schmeicheleien und Kriechereien,
trotz irgendeines geleisteten Eides oder eines mit ihm abgeschlossenen Bündnisses, ohne dass das Urteil
oder der Auftrag irgendeines Richters abgewartet würde, ...' ist irrig im Glauben und in den Sitten; und das Konzil
verwirft und verurteilt ihn als häretisch, anstößig und den Weg zu Täuschung, Lug, Trug,
Verrat und Meineid bereitend. Außerdem erklärt, entscheidet und definiert es, dass
diejenigen, die diese äußerst verderbliche Lehre hartnäckig vertreten, Häretiker sind." 35
Gleichwohl gibt es jedoch auch Stimmen, die in der Aussage des Konzils nicht einen generellen Ausschluss der Tyrannentötung als Extremfall des aktiven Widerstandsrechts unter Berufung auf das Recht auf Notwehr sehen. 36 Auch lässt der verurteilte Satz die Deutung zu, dass beispielsweise die Behauptung nicht ausgeschlossen ist, ein vom Papst gebannter Fürst dürfe von jedem bisherigen Untertan getötet werden. 37
Zu Beginn der Neuzeit folgten der Religionsspaltung zahlreiche Religionskriege. "In dieser Atmosphäre lebte auch die alttestamentliche Vorstellung von dem Recht und der Pflicht, tyrannischen Verfolgern der reinen Lehre und des Volkes Gottes mit dem Schwert zu widerstehen, mit anderen Worten die Lehre vom Tyrannenmord wieder auf." 38
Für Francisco de Vitoria, Robert Bellarmin und Francisco Suárez ist ein privates Vorgehen gegen einen Usurpator erlaubt, wenn eine unmittelbare Gefahr droht. Gegen einen Tyrannen vorzugehen, einen Herrscher, der auf rechtmäßige Art und Weise an die Herrschaft gelangt ist, dann aber seine Macht missbraucht, ist jedoch nur der Gesamtheit des Volkes zulässig. 39 Eine gewisse Verlagerung zugunsten der Zulässigkeit der Tyrannentötung können wir bei dem Jesuiten Juan de Mariana im 16. Jahrhundert feststellen. Er vertritt nicht nur die zur damaligen Zeit übliche Auffassung, dass ein Usurpator von jedem Bürger vertrieben und unter Umständen auch getötet werden darf, sondern darüber hinaus auch die Meinung, dass Gleiches ab einem gewissen Grad der Tyrannei mit einem vormals legitimen Herrscher geschehen darf: Und wenn die Sache es erfordert und sich das Gemeinwesen nicht anders schützen kann, so ist es aufgrund desselben Rechts der Verteidigung erlaubt, in wahrhaft höherer Autorität und in eigener den zum öffentlichen Feind erklärten Fürsten mit dem Schwert zu töten. 40 Wenngleich wir kaum von einer "liberalen" Einstellung Marianas zur Tyrannentötung reden können, so war es jedoch verhängnisvoll, dass seine Ausführungen praktisch als eine Billigung des Mordes an Heinrich III. von Frankreich (durch den fanatischen Dominikaner Jaques Clément) angesehen worden sind.
Als 1610 Heinrich VI. von einem katholischen Lehrer ermordet worden ist, wurde wenige Wochen später die Schrift Marianas "De rege" durch Papst Paul V. verurteilt und den Jesuiten verboten, mündlich oder schriftliche zu behaupten, dass es für irgend jemand unter irgendeinem Vorwand der Tyrannis gestattet sei, Könige oder Fürsten zu töten oder sich für ihre Ermordung einzusetzen. 41 Gleichwohl kann zurecht gesagt werden, dass sich der Jesuitenorden die Auffassung Marianas zu keiner Zeit zu eigen gemacht hat. 42
Der Kirchenlehrer Alfons Maria von Liguori (1696-1787) kann als eine wegweisende Person innerhalb der Moraltheologie angesehen werden, da er es gewesen ist, der die goldene Mitte zwischen extremen Lösungsversuchen in zahlreichen Moralstreitigkeiten gefunden hat. In pastoraler Hinsicht hat sich bei ihm ein deutlicher Ansatz zu einer neuen Synthese zwischen kasuistischer Moral und christlicher Vollkommenheitslehre herauskristallisiert. Um so überraschter mag es erscheinen, dass die zentrale These von Alfons zu der hier zu behandelnden Thematik lautet, dass es einer Privatperson immer unerlaubt sei, einen Tyrannen zu töten. 43 Mit Berufung auf das Gemeinwohl betrachtet Alfons die Übel, die aus einer möglichen Erhebung gegen den Herrscher erwachsen, immer als größer an als seine Duldung. Selbst bei einer exzessiven, maßlosen Tyrannis ist die Tötung des Tyrannen niemals moralisch erlaubt. Nach Alfons reicht es aus, sich an Gott zu wenden, um von ihm Hilfe zu erflehen. 44 Damit unterscheidet sich Alfons von nicht wenigen anderen kirchlich anerkannten Theologen, die in der Frage der Tötung eines Tyrannen keineswegs immer eine derart eindeutig ablehnende Haltung eingenommen haben. 45
In der Neuzeit setzte sich zunehmend die (rechtsphilosophische) Auffassung durch, dass es nicht erlaubt sei, einen Tyrannen zu töten. Indem Thomas Hobbes die staatliche Autorität auch in moralischer Hinsicht als Autorität schlechthin betrachtet, ist die Abschaffung der Tyrannis oder gar die Tyrannentötung unmöglich. "Tyrann" ist für Hobbes nur eine Bezeichnung der Untertanen für einen missliebigen Herrscher. 46 Die zu "Untertanen" gewordenen Bürger haben passiv Gehorsam zu leisten, sofern nicht das natürliche Recht verletzt wird. In einem solchen Fall sind die Beherrschten gegebenenfalls zur Gehorsamsverweigerung, keinesfalls aber zu aktivem Widerstand befugt. 47
Bei Jean-Jacques Rousseau ist an die Stelle der Allmacht des Königs die Allmacht des Volkes getreten, sodass damit entweder jeder Widerstand völlig unterdrückt wird, oder jederzeit im "Namen des Volkes" das Recht auf Revolution besteht. Während Immanuel Kant von einem Recht auf Widerstand die Auflösung des Staates befürchtet, 48 sieht Georg Wilhelm Friedrich Hegel die Tyrannis in gewisser Weise als gerechtfertigt an, da der Staat in seiner geschichtsphilosophischen Idee eine "Wirklichkeit der sittlichen Idee" ist, ein "wirklicher Gott": "Diese Gewalt ist ... Tyrannei, reine entsetzliche Herrschaft; aber sie ist notwendig und gerecht, insofern sie den Staat als dieses wirkliche Individuum konstituiert und erhält. Dieser Staat ist der einfache absolute Geist, der seiner selbst gewiss ist und dem nicht(s) Bestimmtes gilt als er selbst, keine Begriffe von gut und schlecht, schändlich und niederträchtig, Arglist und Betrug; er ist über alles Dieses erhaben, denn das Böse ist in ihm mit sich selbst versöhnt." 49
III. Der Attentatsversuch auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944
Adolf Hitler hat etwa vierzig Attentate überlebt. Rückblickend stellen wir fest, dass es unterschiedlichste Auffassungen zu den einzelnen Attentatsversuchen gegeben hat, die von einer Verdrängung und Verächtlichmachung in der privaten Erinnerung, bis zu einer Heroisierung in der öffentlichen Geschichtsschreibung reichen. Beispielsweise ist für Georg Elser das ausschlaggebende Motiv eines Attentats gewesen, die nationalsozialistische Führung zu beseitigen. "Nach dem deutschen Überfall auf Polen am 1. September 1939 weiß er, dass nun ein Weltkrieg bevorsteht. Mit seiner Tat will Elser im November 1939 ‚noch größeres Blutvergießen’ durch die Ausweitung des Krieges im Westen vermeiden." 50
Das Attentat von Claus Schenk Graf von Stauffenberg, das er am 20. Juli 1944 unternommen hat, war keine kurzfristig geplante Aktion, sondern die Idee einer ganzen Gruppe von Persönlichkeiten, die sich im Gewissen verpflichtet sahen, der tyrannischen Herrschaft Hitlers ein Ende zu bereiten. 51 Der 20. Juli 1944 stellt in gewisser Weise einen End- und Höhepunkt einer seit 1943 andauernden Folge von Attentatsversuchen dar. Stauffenberg hat die Vorbereitungen für ein Attentat keineswegs im Alleingang vorgenommen, sondern er stand wesentlich unter dem Einfluss von Henning von Tresckows, des Generals Friedrich Olbricht und des Oberleutnants Fritz-Dietlof Graf von der Schulenburg. Indem er zusätzlich bedeutsame Verbindungen zu zivilen Widerstandskreisen herstellte (Carl-Friedrich Goerdeler, Ludwig Beck, Julius Leber und Mitgliedern des Kreisauer Kreises), war er bemüht, verschiedene Kreise und Gruppen auf ein gemeinsames Programm zu einigen.
Nachdem mehrere Versuche im Sommer 1944 fehlschlugen, und einzelne Verschwörer bereits enttarnt und verhaftet worden waren, entschloss sich Stauffenberg, das Attentat selbst auszuführen. Bei einer Lagebesprechung in dem scharf bewachten Führerhauptquartier Wolfsschanze nahm er zusammen mit seinem Adjutanten Werner von Haeften eine Tasche mit Sprengstoff mit. Nachdem Stauffenberg den Raum kurz verlassen hatte, detonierte die Bombe und warf die 24 Personen, die sich in dem Raum befanden, zu Boden. Da sich Hitler selbst zum Zeitpunkt der Detonation über eine Tisch gebeugt hatte, kam er mit leichten Verletzungen davon, während die meisten anderen anwesenden Personen mehr oder weniger schwer verletzt wurden. Vier Personen starben an ihren Verletzungen. Stauffenberg selbst wurde wenige Stunden später mit seinen wichtigen Verbündeten Olbricht, Haeften und Mertz von Quirnheim der Verschwörung überführt und erschossen.
Rückblickend wird erkennbar, dass es sich bei der Bewegung des 20. Juli um Verschwörer gehandelt hat, deren gemeinsame Gegnerschaft zum Nationalsozialismus Ansätze einer demokratischen Politikkonzeption und einer milieuübergreifenden politischen Bewegung heraufführte. Das Kriterium der "Aussicht auf Erfolg" der Attentate konnte in der damaligen Situation kaum realistisch eingeschätzt werden. Der Widerstand wurde von den Verschwörern derart vorbereitet, dass sein "Erfolg" (die Tötung des Tyrannen) vernünftigerweise hätte erwartet werden können. Mit Blick auf den 20. Juli ist sogar die Auffassung vertreten worden, dass in äußersten Ausnahmefällen der Widerstand auch dann rechtmäßig sein kann, "wenn die Hoffnung auf äußeren Erfolg unsicher, ja gering ist; in äußerster Lage kann das bloße Aufrichten eines Fanals, eines weithin leuchtenden Zeichens dafür den Widerstand rechtfertigen, dass sich überhaupt noch Kräfte des Guten, des Mutes und der Selbstaufopferung gegen die Herrschaft des Unrechtes zu erheben wagen, und so die Ehre des eigenen Volkes retten." 52 Grundsätzlich gilt somit, dass letztlich nicht der faktische Erfolg für die sittliche Beurteilung ausschlaggebend ist, sondern die verantwortungsbewusste Bereitung auf den Erfolg. 53
Zu der Ungewissheit des Eintretens der Tötung Hitlers kommt hinzu, dass damit keinesfalls garantiert gewesen wäre, dass die Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten nach seinem Tod nicht fortgeführt worden wäre. Doch hätten wir heute eine größere Gewissheit, dass nach der Tötung des Terroristen Osama Bin Ladin wir dem Frieden ein Stück näher kommen würden? Wohl kaum. Wir können lediglich versuchen, die Umstände sorgfältig abzuwägen.
Zwei Themen waren unter den Verschwörern umstritten: zum einen die Notwendigkeit der Tyrannentötung und zum zweiten die Einheitlichkeit des politischen Handelns für die Zeit nach der Stunde X. Denn "ein Mord, auch ein Tyrannenmord, stellte gerade die älteren, in der preußischen Tradition des Eides und des Gehorsams aufgewachsenen Offiziere und Staatsdiener vor schwere Gewissensprobleme; ebenso diejenigen, die sich stark von christlichen Werten leiten ließen." 54 Nicht nur Teile des Kreisauer Kreises, sondern Stauffenberg selbst haben sich erst nach langen Überlegungen und heftigen Zweifeln für das Attentat entschieden.
Millionen Deutsche waren in das nationalsozialistische Unrechtsregime verstrickt, zahlreiche Verschwörer zunächst in besonderem Maße. Aus moraltheologischer Sicht müssen wir sagen, dass, je "höher der Dienstgrad, desto drängender war die Verpflichtung, Hitler und seine ganze Regierung zum Besseren zu belehren." 55 Da die Gruppe um Stauffenberg sah, dass eine Wandlung zum Besseren unter Hitler in keiner Weise in Aussicht stand, blieb nur der aktive Widerstand. "Kam dazu die ehrliche Überzeugung, dass eine soziale Notwehr bis zur Tötung des schwer gemeinwohlschädigenden Tyrannen erlaubt sein musste, so stand der auf das Gemeinwohl abgelegte Eid einer Tat wie der des 20. Juli nicht mehr entgegen. Die Männer des 20. Juli setzten nicht nur das persönliche Wohl Hitlers, sondern auch ihr eigenes hinter das Gemeinwohl des deutschen Volkes heldenmütig zurück." 56
Das in moralischer Hinsicht Positive an den Verschwörern liegt somit im Wesentlichen darin, dass sie sich (und das deutsche Volk) von diesem verbrecherischen Regime befreien wollten. dass nicht einzelne Verschwörer allein sich kurz entschlossen auf eigene Faust zu dem Attentat haben hinreißen lassen, sondern dass diese sich zusammengeschlossen und gewissenhaft nach Auswegen aus dem totalitären Regime gesucht haben, ist ein Indiz für ihre Redlichkeit.
Es ist Lehre der katholischen Moraltheologie, dass jemand keine Sünde begeht, wenn er nach einer vernünftigerweise überhaupt möglichen und persönlich ehrlichen inneren Überzeugung handelt. Eine generelle Billigung der Tyrannentötung schließt sich insofern aus, da der Begriff "Tyrann" nicht in jeder Hinsicht klar definiert werden kann. So wie bei jedem aktiven Widerstand zunächst alle verfassungsmäßigen Mittel zur Abwendung der "Notlage" ausgeschöpft werden müssen, 57 um so mehr muß die Erwägung der Tyrannentötung in einem gewissenhaften Abwägungsprozess integriert sein. 58
Letztes Motiv der Tyrannentötung kann nur "Notwehr" sein. Ein Volk, dass auf Dauer von einem Tyrannen regiert wird, der unsägliches Leid über das eigene Volk oder/und über fremde Völker bringt, verwirkt seinen Auftrag der legitimen Regierung. Hitler ist zum Verräter am Gemeinwohl geworden und hat sich damit als nicht mehr des Hochverrats fähig erwiesen.
Erstes Ziel des Volkes muss es sein, durch passiven Widerstand den Tyrannen zur Gesinnungsänderung zu bewegen. Führt dies auf Dauer nicht zu einer Linderung der Tyrannenherrschaft, so steht einem Volk das aktive Widerstandsrecht zur Verfügung, das aber auch dann noch prinzipiell die Tyrannentötung ausschließt, da zunächst versucht werden muss, den Tyrannen festzunehmen und unschädlich zu machen (z. B. vor ein unabhängiges Gericht zu stellen). Besteht keine Aussicht auf Erfolg einer "Unschädlichmachung" des Tyrannen auf unblutige Art und Weise, darf als "ultima ratio" die Tötung des Tyrannen in Erwägung gezogen werden. Eine weitere Voraussetzung für die sittliche Legitimität der Tyrannentötung unter den bislang genannten Bedingungen ist jedoch die gewissenhafte Prüfung mit Gleichgesinnten, ob die Beendigung der Schreckensherrschaft nicht ohne die Tötung des Tyrannen herbeigeführt werden kann. Das Motiv der Rache als Auslöser für die Tyrannentötung kann in sittlicher Hinsicht in keiner Weise gebilligt werden.
Bedenkt man die hier genannten Kriterien, so wird erkennbar, dass die Verschwörer vom 20. Juli 1944 in keiner Weise leichtfertig ihre Pläne für ihre Attentate geschmiedet haben. Wenngleich die Absicht der Männer vom 20. Juli sittlich verteidigt werden kann, ist damit nicht in jedem Fall von jedem zu verlangen, dass man mit den praktischen Wegen, die diese beschritten haben, unbedingt einverstanden sein müsste. Vielmehr kann man "über objektive Fragen diskutieren, ohne gleichzeitig die subjektivpersönliche und sittlich saubere Haltung der Widerstandskämpfer bezweifeln zu müssen." 59
Die politische Wirklichkeit stellt sich häufig als sehr komplex dar und als schwer durchschaubar heraus, wobei nicht selten rasche Entschlüsse gefordert werden, die eine Gewissensentscheidung notwendig machen. Mit den vorliegenden Ausführungen ist der Versuch unternommen worden, die Tragweite der sittlichen Verantwortung aufzuzeigen und an sittliche Prinzipien zu erinnern, die beachtet werden müssen.
Anmerkungen
1 Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 27: Deutsches Wörterbuch II, Mannheim 191995, S. 2304.
2 Vgl. Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 15, Mannheim 181991, S. 101.
3 Vgl. J. Messner, Das Naturrecht. Handbuch der Gesellschaftskritik, Staatsethik und Wirtschaftsethik, Berlin 71984, S. 801.
4 Vgl. ebd.
5 Brockhaus Enzyklopädie, Bd. 28: Deutsches Wörterbuch III, Mannheim 191995, S. 3416.
6 Interview mit dem Kölner Erzbischof, Joachim Kardinal Meisner, in: Bunte vom 15.11.01, S. 48.
7 U. Schultz, Die Verschwörung - der Griff nach der ganzen Macht, in: Ders. (Hg.): Grosse Verschwörungen. Staatsstreich und Tyrannensturz von der Antike bis zur Gegenwart, München 1998, S. 8.
8 Vgl. W. Lienemann, Widerstandsrecht, in: Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie, Bd. 4, Göttingen 31996, Sp. 1281.
9 Vgl. A. Kaufmann, Widerstandsrecht, in: ebd., Sp. 1278.
10 1 Sam 8, 6-7.
11 Vgl. 2 Chr13, 8.12.
12 1 Makk 2,15.19-22.
13 Vgl. Ri 3,12-30.
14 Vgl. M. Hengel, Die Zeloten. Untersuchungen zur jüdischen Freiheitsbewegung in der Zeit Herodes I. bis 70 n. Chr., Leiden/ Köln 21976.
15 Vgl. B. Schöpf, Das Tötungsrecht bei den frühchristlichen Schriftstellern bis zur Zeit Kontantins, Regensburg 1958, S. 171.
16 Vgl. Mt 20,19; Mk 10,33; Lk 18,32.
17 Vgl. W. Beilner, Der Christ im Staat und gegenüber dem Staat nach den neutestamentlichen Texten, in: Ders., Der Christ in Staat und Gesellschaft oder Die Fleischtöpfe Israels, Graz u. a. 1982, S. 16.
18 Vgl. J. Spörl, Gedanken zum Widerstandsrecht und Tyrannenmord im Mittelalter, in: B. Pfister/ G. Hildmann (Hg.): Widerstandsrecht und Grenzen der Staatsgewalt, Berlin 1956, S. 14.
20 Vgl. B. Fehr, Die Tyrannentöter oder: Kann man der Demokratie ein Denkmal setzen, Frankfurt/ M. 1984.
21 Vgl. Hans Friedel, Der Tyrannenmord in Gesetzgebung und Volksmeinung der Griechen, Stuttgart 1937, S. 41-42.
22 Vgl. Aristoteles, Politica V, 5-6 [Aristoteles, Werke in dt. Übersetzung (hg. von H. Flashar), Bd. 9: Politik, Teil III, Darmstadt, S. 58-64]
23 Vgl. Cicero, De officiis, III, 4, 19; 6, 32. "Mit Tyrannen nämlich haben wir keine Gesellschaft, vielmehr schärfste Trennung, und es ist nicht gegen die Natur, den zu berauben, sofern du kannst, den zu töten ehrenhaft ist; und dies ganze verderbenbringende und gottlose Geschlecht muss aus der Gesellschaft der Menschen ausgeschlossen werden. Denn wie manche Glieder amputiert werden, wenn sie selber das Blut und gleichsam den Lebensodem verlieren und den übrigen Teilen des Körpers schaden, so ist diese Vertiertheit in Menschengestalt und diese Ungeheuerlichkeit einer Bestie aus der gemeinsamen Menschlichkeit des Körpers, wenn ich mich so ausdrücken darf, auszuscheiden." (Marcus Tullius Cicero, De officiis libros III/ Vom rechten Handeln. Lateinisch/ deutsch; übersetzt von K. Büchner, Zürich 1964, S. 243)
24 Vgl. Tertullian, Apologeticum, 37, 5. "Gibt es einen Krieg, für welchen wir, wenn auch ungleich in bezug auf militärische Macht, nicht bereit wären, wir, die wir uns so gern töten lassen, wenn es nicht bei dieser unserer Lehre eher erlaubt wäre, sich töten zu lassen, als selbst zu töten?" (BKV, Tertullians ausgewählte Schriften ins Deutsche übersetzt; II. Band, Kempten 1915, S. 138).
25 Cyprian, Ad Demetrianum, 17 (CSEL III/A 362).
26 Origenes, Contra Celsum VIII, 65 (zit. nach: Origenes, Gegen Kelsos; ins Deutsche übersetzt von P. Koetschau, München 1986, S. 185).
27 Origenes, Contra Celsum I, 1 (zit. nach: ebd., S. 19-20).
28 Vgl. S. Heid, Der Umgang der frühen Kirche mit Tyrannenmord, in: Die Neue Ordnung 56 (2002) 129; vgl. auch ebd., S. 127.
29 Vgl. A. J. Duggan, Johannes von Salisbury, in: TRE, Bd. 17, Berlin u. a. 1988, S. 154.
30 Vgl. Thomas von Aquin, De regimine principum, I, 6 (dt. Text vgl. Thomas von Aquin, Über die Herrschaft der Fürsten, Übersetzung von F. Schreyvogl, Stuttgart 1981, S. 22-23).
31 Ebd., S. 23.
32 Ebd., S. 24.
33 Ebd., S. 26.
34 Vgl. Thomas von Aquin, In II sententiarum, d. 44 q. 2, a. 2, ad 5 (in: R. Busa, S. Thomae Aquinatis opera omnia, Bd. 1, Stuttgart 1980, S. 256. Vgl. J. Endres, Kommentar, in: Deutsche Thomas Ausgabe, Bd. 20: Tugenden des Gemeinschaftslebens (Sth II-II 101-122), München 1943, S. 386.
35 H. Denzinger, P. Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlicher Lehrentscheidungen, Freiburg/ Br. 371991, Nr. 1235.
36 Vgl. J. Spindelböck, Aktives Widerstandsrecht. Die Problematik der sittlichen Legitimität von Gewalt in der Auseinandersetzung mit ungerechter staatlicher Macht, St. Ottilien 1994, S. 94. "Das Konzil von Konstanz ... hat es nicht fertiggebracht, die Frage zu entscheiden, ob es erlaubt sei, einen Tyrannen zu töten." (B. Bess, Die Lehre vom Tyrannenmord auf dem Konstanzer Konzil, in: ZKG 36 (1916) 1).
37 Vgl. M. Lossen, Die Lehre vom Tyrannenmord in der christlichen Zeit, München 1894, S. 20.
38 Ebd., S. 23.
39 Vgl. J. Spindelböck, a. a. O., S. 96-101.
40 Vgl. Juan de Mariana, De Rege et regis institutione libri III, I 6, p. 76 (fotographischer Neudruck, Aalen 1969).
41 Vgl. N. Brieskorn, Francisco Suárez und die Lehre vom Tyrannenmord, in: M. Sievernich/ G. Switek (Hg.): Ignatianisch. Eigenart und Methode der Gesellschaft Jesu, Freiburg/ Br. u. a. 1990, S. 323-339.
42 Vgl. Art. "Tyrannenmord", in: L. Koch, Jesuiten-Lexikon. Die Gesellschaft Jesu einst und jetzt, Paderborn 1934, Sp. 1776.
43 Vgl. Alfons von Liguori (Alphonsus de Ligorio), Homo apostolicus instructus in sua vocatione ad audiendas confessiones sive praxis et instructio confessariorum, 1757; 4 Bde., Ratisbonae 21862, S. 260. Vgl. J. Spindelböck, aaO., S. 124-129.
44 Vgl., Alfons von Liguori, aaO., S. 264.
45 Vgl. J. Spindelböck, Aktives Widerstandsrecht. Die Problematik der sittlichen Legitimität von Gewalt in der Auseinandersetzung mit ungerechter staatlicher Macht, St. Ottilien 1994, S. 128.
46 Vgl. H. Mandt, Tyrannis, Despotie, in: O. Brunner u. a. (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politischsozialen Sprache in Deutschland, Bd. 6, Stuttgart 1990, S. 673.
47 Vgl. H. Mandt, Tyrannislehre und Widerstandsrecht. Studien zur deutschen politischen Theorie des 19. Jahrhunderts, Darmstadt 1974, S. 295.
48 Vgl. W. Haensel, Kants Lehre vom Widerstandsrecht, Berlin 1926.
49 G. W. F. Hegel, Jenaer Realphilosophie. Vorlesungsmanuskripte zur Philosophie der Natur und des Geistes von 1805-1806 (hg. Von J. Hoffmeister) Hamburg 1967, S. 246 (unveränderter Nachdruck der 1. Auflage von 1931, die unter dem Titel "Jenenser Realphilosophie II" erschienen ist).
50 Georg-Elser-Arbeitskreis Heidenheim, "Ich habe den Krieg verhindern wollen". Georg Elser und das Attentat vom 8. November 1939. Eine Dokumentation, Berlin 1997; vgl. auch: H. G. Haasis, "Den Hitler jag’ ich in die Luft". Der Attentäter Georg Elser. Eine Biographie, Berlin 1999.
51 Vgl. C. Müller, Oberst i. G. Stauffenberg. Eine Biographie, Düsseldorf 21971.
52 H. Weinkauff, Über das Widerstandsrecht, Karlsruhe 1956, S. 20.
53 Vgl. R. Angermair, Moraltheologisches Gutachten über das Widerstandsrecht nach katholischer Lehre, in: H. Kraus (Hg.): Die im Braunschweiger Remerprozess erstatteten moraltheologischen und historischen Gutachten nebst Urteil, Hamburg 1953, S. 31.
54 H.-U. Thamer, Die Idee von einem anderen Deutschland. Das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944, in: U. Schultz (Hg.): Große Verschwörungen. Staatsstreich und Tyrannensturz von der Antike bis zur Gegenwart, München 1998, S. 226.
55 R. Angermair, a.a.O., S. 36.
56 Ebd.
57 "Nicht gedeckt vom Widerstandsrecht sind (...) Akte der politischen Lynchjustiz. (...) Damit ist auch das Verdikt über den ‚Tyrannenmord’ als Akt der politischen Abrechnung gesprochen. Nicht ausgeschlossen sind dagegen alle Handlungen, die präventiv oder repressiv Verfassungsstörungen verhindern oder unterbinden sollen. Zulässig sind Schutzvorkehrungen wie die Festnahme des Verfassungsfeindes und äußersten Falls sogar seine Tötung, wenn sie als Notwehrakt der Rechtsgemeinschaft unausweichlich ist, um den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. (J. Isensee, Das legalisierte Widerstandsrecht. Eine staatsrechtliche Analyse des Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz, Bad Homburg 1969, S. 63-64).
58 Vgl. T. Vogel (Hg.): Aufstand des Gewissens. Militärischer Widerstand gegen Hitler und das NS-Regime 1933 bis 1945, Hamburg u. a. 52000.
59 Ebd., S. 38.
Quelle: Die neue Ordnung August 2002 (Jahrgang 56 Nr.4) - www.die-neue-ordnung.de
Privatdozent Dr. habil. Clemens Breuer ist Oberassistent an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Augsburg